1/02/2012

As a side note ...

... the 'Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken' is reducing the level of coverage for bank accounts:

Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden.

The coverage level is more like a political statement then a real safety net, as the Bundesverband would never be able to really pay those huge numbers per account (10s and 100s of millions of EUR) should one of the larger institutions fail. Question arises, why correct such irrelevant numbers just now? Even the new numbers cannot really be covered.

No comments:

Post a Comment